Bundes-Immissionsschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Juni 2007, 22:24 Uhr

http://www.bs-wiki.de/mediawiki/images/Paragraf.gif Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Kurzbezeichnung für das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.

Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die ... geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen ... herbeizuführen.

Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Emissionen im Sinne dieses Gesetzes sind die von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz & A39

Gemäß § 50 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen und durch den Betrieb hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich zu vermeiden.

Diesen Rechtsrahmen scheint die Planungsbehörde mit dem geplanten Ausbau der sogenannten Ostumgehung billigend zu ignorieren; hier ist der Klageweg der betroffenen Anwohner vorprogrammiert.

Weblink