Bundesverkehrswegeplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit Mitte der siebziger Jahre legt der Bund diesen "verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplan" vor. Er legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt damit Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, z. B. den Bau von Autobahnen.
 
Seit Mitte der siebziger Jahre legt der Bund diesen "verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplan" vor. Er legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt damit Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, z. B. den Bau von Autobahnen.
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Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Projekts in den Bundesverkehrswegeplan nur, dass es gebaut werden kann, nicht, dass es gebaut werden muss.
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=== Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ===
 
=== Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ===

Version vom 9. Dezember 2006, 16:52 Uhr

30 Jahre Autobahnplanung ohne neue Ideen?
Kartenausschnitt BMV-St B 10-NK 76/1, Stand: 01.01.1976.

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist der Ausgangspunkt im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.

Seit Mitte der siebziger Jahre legt der Bund diesen "verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturplan" vor. Er legt die Dringlichkeit von Projekten fest, berücksichtigt die zur Verfügung stehenden Mittel und setzt damit Prioritäten für Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, z. B. den Bau von Autobahnen.

Allerdings bedeutet die Aufnahme eines Projekts in den Bundesverkehrswegeplan nur, dass es gebaut werden kann, nicht, dass es gebaut werden muss.


Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Teil des Bundesverkehrswegeplanes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Er stellt den Bedarf fest für:

  • die Erweiterung von Bundesautobahnen
  • den Neubau von Bundesautobahnen
  • Neubau und Erweiterung von Bundesstraßen einschließlich dem Bau von Ortsumgehungen

Die vorgenommene Feststellung des Bedarfs ist die Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Sie ist verbindlich für die Linienbestimmung und die Planfeststellung.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist zwei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

  • Vordringlicher Bedarf (VU = Überhang bzw. VN = Neue Vorhaben)
    Für diese Maßnahmen besteht für die Straßenbauverwaltung ein uneingeschränkter Planungsauftrag: Linienfestlegung, Detailplanung, Planfeststellung und Bauvorbereitung können eingeleitet oder weitergeführt werden.
  • Weiterer Bedarf (WB)
    Für Maßnahmen des "Weiteren Bedarfs" kann die Projektplanung in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums aufgenommen oder weiter betrieben werden.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen (BMVBW) stellt Fünfjahrespläne auf, die den Rahmen für die Aufstellung der Straßenbaupläne bilden. Nach Ablauf von fünf Jahren prüft das BMVBW, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Das Verkehrsministerium erarbeitet derzeit den Entwurf für den Fünfjahresplan 2006 bis 2010 des Bundesverkehrswegeplans. Quelle: www.bundestag.de vom 26.10.2006

Ausbau der A 39

Mit weiteren Überprüfungen im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen und Abstimmungen auf Ministerebene mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wurde letztlich die sogenannte "Hosenträgervariante", entwickelt. Sie besteht aus den folgenden Elementen:

  • A14 Magdeburg – Wittenberge – Schwerin
  • A39 Lüneburg – Wolfsburg
  • B190n als Verbindung der A14 und A39

Der Bundestag hat die "Hosenträgervariante" mit der Verabschiedung des 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes vom 4. Oktober 2004 in den "Vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen aufgenommen. [1]

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