Raumordnungsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Im Zuge der LROP-Novellierung wird erstmals eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Mit der Umweltprüfung wird sichergestellt, dass erhebliche Umweltauswirkungen des Programms frühzeitig erkannt, nachvollziehbar ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Zudem werden Möglichkeiten zur Minimierung oder Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen geprüft. Die Prüfergebnisse für den vorliegenden LROP-Entwurf sind in einem Umweltbericht dokumentiert, der als Teil D in die Begründung des LROP integriert ist (vgl. download "Umweltbericht"). Im Beteiligungsverfahren besteht auch für die allgemeine Öffentlichkeit die Gelegenheit, zum Umweltbericht wie auch zur LROP-Verordnung Stellung zu beziehen. | ||
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+ | Die Möglichkeit, den LROP-Entwurf hier als download einzusehen, ersetzt nicht das Beteiligungsverfahren nach § 6 NROG. Dieses ist Mitte November 2006 förmlich eingeleitet worden. Dabei ist es für die beteiligten Stellen und für die Öffentlichkeit möglich, Stellungnahmen auf elektronischem Weg unter [http://www.lrop-online.de www.lrop-online.de] abzugeben. |
Version vom 20. November 2006, 15:08 Uhr
Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen ist der niedersächsische Raumordnungsplan.
Weblinks
- Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Gesetzestext
Aktuelles
Grundlegende Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat am 17. Oktober 2006 den Entwurf zur Novellierung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) für das Beteiligungsverfahren freigegeben.
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Im Zuge der LROP-Novellierung wird erstmals eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Mit der Umweltprüfung wird sichergestellt, dass erhebliche Umweltauswirkungen des Programms frühzeitig erkannt, nachvollziehbar ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Zudem werden Möglichkeiten zur Minimierung oder Vermeidung von negativen Umweltauswirkungen geprüft. Die Prüfergebnisse für den vorliegenden LROP-Entwurf sind in einem Umweltbericht dokumentiert, der als Teil D in die Begründung des LROP integriert ist (vgl. download "Umweltbericht"). Im Beteiligungsverfahren besteht auch für die allgemeine Öffentlichkeit die Gelegenheit, zum Umweltbericht wie auch zur LROP-Verordnung Stellung zu beziehen.
Hinweis:
Die Möglichkeit, den LROP-Entwurf hier als download einzusehen, ersetzt nicht das Beteiligungsverfahren nach § 6 NROG. Dieses ist Mitte November 2006 förmlich eingeleitet worden. Dabei ist es für die beteiligten Stellen und für die Öffentlichkeit möglich, Stellungnahmen auf elektronischem Weg unter www.lrop-online.de abzugeben.