Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. der Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander. | + | Das '''Raumordnungsverfahren (ROV)''' ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. der Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander. |
* Das ROV wird gemäß [[Raumordnungsgesetz]] durchgegeführt | * Das ROV wird gemäß [[Raumordnungsgesetz]] durchgegeführt | ||
* Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. | * Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. | ||
* Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. | * Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. | ||
* Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren. | * Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren. | ||
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+ | === Siehe auch === | ||
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Version vom 31. Juli 2006, 06:52 Uhr
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. der Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
- Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
- Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
- Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
- Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.