Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
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Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. Trassenführung einer Autobahn) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
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* Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
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* Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.

Version vom 30. Juli 2006, 17:45 Uhr

Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein förmliches Verfahren zur Prüfung der Vereinbarkeit eines raumbedeutsamen Vorhabens (z.B. Trassenführung einer Autobahn) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.

  • Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
  • Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen. Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.