Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. September 2006, 23:22 Uhr
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist eine Phase im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.
Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.
- Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
- Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
- Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
- Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.
Raumordnungsverfahren für den Bau A 39
Das Niedersächsische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg am 27. März 2006 eingeleitet.
Gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes "ist das ROV nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen."
Damit wird die landesplanerische Feststellung bis Ende 2006/Anfang 2007 erwartet.
Siehe auch
Weblinks
- Raumordnungsverfahren zur geplanten Autobahn BAB A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg (Bürgerinformation der Regierungsvertretung Lüneburg, März 2006)