Raumordnungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C19154670_L20.doc Raumordnungsverfahren zur geplanten Autobahn BAB A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg] (Bürgerinformation der Regierungsvertretung Lüneburg, März 2006)
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[[Kategorie:Autobahnplanung]]
 
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Version vom 11. September 2006, 23:22 Uhr

Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist eine Phase im Planungsablauf für den Bau einer Autobahn.

Geprüft wird die Vereinbarkeit eines "raumbedeutsamen Vorhabens" (also die Trassenführung der Autobahn A 39) mit den Erfordernissen der Raumordnung und Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer öffentlicher und sonstiger Planungsträger untereinander.

  • Das ROV wird gemäß Raumordnungsgesetz durchgegeführt
  • Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar.
  • Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
  • Es bildet eine Informations - und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungsverfahren.

Raumordnungsverfahren für den Bau A 39

Das Niedersächsische Ministerium für den Ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referatsteil 303 in der Regierungsvertretung Lüneburg) hat das Raumordnungsverfahren für die geplante Autobahn A 39 von Lüneburg bis Wolfsburg am 27. März 2006 eingeleitet.

Gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes "ist das ROV nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen."

Damit wird die landesplanerische Feststellung bis Ende 2006/Anfang 2007 erwartet.

Siehe auch

Weblinks