Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2008, 00:21 Uhr
Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die von einer Anlage (hier: Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:
- Kraftfahrzeuge geben Emissionen wie Kohlendioxid, Feinstaub, Stickoxide, Lärm usw. an die Umwelt ab
- Anwohnner nehmen diese als Immissionen auf.
Die begriffliche Trennung ist notwendig, da Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen sich deutlich voneinander unterscheiden.