Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen

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Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
 
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[[Kategorie:Keine A 39]][[Kategorie:Autobahnplanung]]

Version vom 1. Februar 2008, 17:53 Uhr

Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die von einer Anlage (hier: Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.