Ziel-1-Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. September 2006, 00:27 Uhr
Bei der Förderung der Europäischen Union (EU) für die Regionalentwicklung haben so genannte Ziel 1-Gebiete den Anspruch auf maximale Hilfen aus Brüssel. Damit werden Regionen mit Entwicklungsrückstand unterstützt, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Grundlage ist der Gedanke der Solidarität, wonach die Lebensverhältnisse in Europa einander angenähert werden sollen. Bislang lagen Ziel 1-Regionen ausschließlich in den Neuen Bundesländern. Der ehemalige Regierungsbezirk Lüneburg an der früheren Zonengrenze ist die einzige Region in Westdeutschland, die auch als Ziel 1-Gebiet eingestuft wurde. Ziel 2-Gebiete sind Regionen, die vom Strukturwandel betroffen sind, etwa Industriegebiete und strukturschwache ländliche Regionen.
Deutschland kann bis 2013 ländliche Gebiete mit insgesamt 8,1 Milliarden Euro aus der EU-Kasse wirtschaftlich fördern. Die EU-Kommission beschloss die Verteilung des Geldes auf die 25 Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten hatten sich im Dezember 2005 auf den milliardenschweren Finanzrahmen für die EU von 2007 bis 2013 geeinigt. Jeder EU-Staat muss nun entsprechende Programme auflegen. Die insgesamt knapp 77,7 Milliarden Euro sollen dazu dienen, alternative Erwerbsmöglichkeiten zu entwickeln. Das Geld kann beispielsweise fließen, um lokale und regionale Hersteller von Lebensmitteln zu fördern, den Umwelt- und Tierschutz zu verbessern oder Aus- und Fortbildung zu finanzieren.