Die Kapazität der Batterie des helfenden Fahrzeugs darf nicht kleiner sein, als diejenige des liegen gebliebenen Fahrzeugs. Da Dieselfahrzeuge in der Regel über eine Batterie mit hoher Kapazität verfügen, kann ein Dieselfahrzeug meist einem Benzinfahrzeug Starthilfe geben, umgekehrt ist dies selten möglich.
Dieses Verfahren darf nur bei beiderseits eingebauter Batterie und unter Beachtung der Herstellervorschriften angewendet werden.
Um wirksame Starthilfe zu geben, sollten nur genormte Starthilfekabel mit einem Leiterquerschnitt von mindestens 16mm² bei Otto- und 25mm² bei Dieselmotoren verwendet werden. Beide Batterien [[Akkumulator|Starterbatterie]] müssen die gleiche Nennspannung haben.