Schadstoffklassifikationen

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung zur Begrenzung der Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen schreibt für die Abgaskomponenten HC, CO, NOx und Ruß der Automobilindustrie Grenzwerte vor. Dabei wird auf dem Rollenprüfstand ein festgelegter Fahrzyklus gefahren und die Mengen der Abgaskomponenten gemessen.

Die europäischen Normen schreiben der Automobilindustrie die Grenzwerte für die Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen vor.

Bis heute gibt es die EU-1-, EU-2-, EU-3-, EU-4-, EU-5-Norm.

Die Euro-5-Norm ist die aktuellste Norm von allen!!!

CO in g/km HC in g/km Nox g/km HC + Nox g/km PM in g/km
Otto-Motor 2,3 0,2 0,15 -- --
Diesel-Motor 0,64 -- 0,5 0,56 0,05


Beispiel: Euro-2-Norm

  • gültig von 1996 bis 2000
  • die Abgaskomponenten werden nach NEFZ mit 40 Sekunden Vorlauf ermittelt
  • die Abgaskomponenten NOx und HC werden noch zusammen angegeben
  • Grenzwerte für Ottomotoren und Dieselmotoren

Grenzwerte: Euro-2-Norm

Otto-Motor: CO in g/km =2,2 NOx+HC in g/km =0,5

Diesel-Motor: CO in g/km =1,0 NOx+HC in g/km =0,7 Partikelemission PM in g/km =0,08


EURO III

Die EU-3-Abgasnorm ist ab 2000 gültig (HC 0,2----, CO 2,3----, NOx 0,15)


Fragen

1. Nenne die aktuellste Euro-Norm.

2. Wo wird die AU-Plakette angebracht ?

3. Welche Grenzwerte muss die Automobilindustrie bei der EU-3-Norm einhalten ?


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