Zuletzt geändert am 13. Dezember 2008 um 17:44

Im·mis·si'on, die; -,-en
Einwirkung von → emittierten Stoffen, Strahlung, Geräuschen und Erschütterungen auf Menschen, Tiere und Sachen. [Quelle:Langenscheits Fremdwörterbuch]

Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:

Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen deutlich voneinander unterscheiden.

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