{{navi|Emmissionen|xx}}
Im·mis·si'on, die; -,-en<br />
Einwirkung von → emittierten Stoffen, Strahlung, Geräuschen und Erschütterungen auf Menschen, Tiere und Sachen. [Quelle:[http://services.langenscheidt.de/fremdwb/fremdwb.html Langenscheits Fremdwörterbuch]]
'''Immissionen''' im Sinne des [[Bundes-Immissionsschutzgesetz]]es Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind auf
Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die [[Atmosphäre ]] sowie Kultur- und sonstigeSachgüter einwirkende [[Luftverunreinigungen]], [[Lärm|Geräusche]],
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen
und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe [[ImmissionenImmission]] en und [[Emissionen]] häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:* Kraftfahrzeuge geben [[Emissionen]] wie [[Kohlendioxid]], [[Feinstaub]], [[Stickoxide]], Lärm usw. an die Umwelt ab* Anwohnner nehmen diese als [[ImmissionenImmission]] en auf.
Die begriffliche Trennung ist notwendig, da sich die Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen sich deutlich voneinander unterscheiden. {{www}}* [http://www.umweltbundesamt.de/luft/infos/gesetze/gesetze_pdf/uebersicht_bimschg.pdf Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)*) auf www.Umweltbundesamt.de]
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