'''Besser als Entsorgung von [[Gefahrstoffe]]n ist die Abfallvermeidung'''.
In jedem Fall sollte bereits vor dem [[Experiment]] die [[Frage]] nach der sachgerechten Beseitigung der [[Chemikalien]]reste geklärt werden.Zuviel entnommene Chemikalien wegen möglicher Verunreinigungen nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft in die Vorratsflaschen zurück! Reaktionslösungen und Chemikalienreste kommen nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft in die Ausgüsse, sonst grundsätzlich in eine der vier unter dem Abzug bereitstehenden Sammelgefäße G1 – G4::G1: flüssige organische Abfälle – halogenfrei (z. B. Aceton, Alkohole, Kohlenwasserstoffe):G2: organische Abfälle – halogenhaltig (z. B. chlorierte Kohlenwasserstoffe):G3: feste organische Abfälle:G4: anorganische Abfälle (z. B. Säuren, Basen, Schwermetallsalze). Weitere Informationen hierzu liefern uns die '''Entsorgungsratschläge''' (E-Sätze):
Informationen hierzu liefern uns die '''== Entsorgungsratschläge''' (– E-Sätze):==
{|{{tabelle}}
! E-Satz-Nr. !! Entsorgungsratschläge – E-Sätze !! Anzuwenden u.a. auf
|-
! E 1
| Verdünnen, in den Ausguss geben (nicht wassergefährdende Stoffe bzw. Stoffe mit WGK 1)
| kleinste Portionen reizender, gesundheitsschädlicher oder brandfördernder Stoffe, soweit wasserlöslich
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|-
! E 4
| Als [[Sulfid ]] fällen
| Schwermetallsalze
|-
! E 5
| Mit [[Calcium]]-Ionen fällen, dann E1 oder E3
| lösliche Fluoride[[Fluorid]]e, Oxalate
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! E 6
! E 8
| Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung)
Abfallschlüssel beachten (siehe Anhang 3unten).
| Laborabfälle
|-
# „Organische Abfälle – halogenfrei“
dann E 8
| [[organische VerbindungenVerbindung]]en:
# halogenhaltig
# halogenfrei
! E 12
| Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S-Satz S 29)
| brennbare nicht wasserlösliche Stoffe, sehr giftige [[giftig]]e Stoffe
|-
! E 13
{|
|{{Chemikalienetikett}}
|{{cb|421}}
|-
|}
== Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen ==Die bei uns gesammelten Abfälle werden gemäß [[Media:Abfallverzeichnis.pdf|Abfallverzeichnis-Verordnung]] dem Landkreis gemeldet. Abfallschlüssel und Abfallbezeichnungen sind im Anhang dieser Verordnung aufgelistet.* [[Media:Abfallverzeichnis.pdf|Verordnung mit Abfallverzeichnis]] (278 KB).{{www}}* konkrete Entsorgungshinweise siehe [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sr-2004.pdf Stoffliste zur Regel “Unterricht in Schulen mitgefährlichen Stoffen" (BG/GUV-SR 2004)]* Chemikalien an Schulen entsorgen: http://www.seilnacht.com/Chemie/entsorg.htm[[Kategorie:Chemie]][[Kategorie:Chemikalien]][[Kategorie:Experiment]]