Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen durch:
*mangelhafte Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen, z.B. durch Nichtverwendung geeigneter Arbeitsmittel, wie Tragen einer Schutzbrille beim Schweißen der Schleifen !*unzuträgliche chemische und physikalische Einwirkungen, z.B. durch Kraftstoffdämpfe, Säuredämpfe, Feinstäube beim Schleifen und natürlich der Lärm .*übermäßiger körperlicher Belastung , z. B. durch schweres Heben .
- .. übermäßiger körperlicher Belastung , z.B. durch schweres Heben .
Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] und der Betriebssicherheitsverordnung [ BetrSichV ] ist der Arbeitsgeber verpflichtet , die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
eine Dokumentation führen. Inhalte der Dokumentationen sind:
- * [[Gefährdungsbeurteilung]]- * Maßnahmen oder Arbeitsschutzes- * Ergebnis der Überprüfungen
Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.
Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ArbSchG] sind die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Die Dokumentation ist vom Verantwortlichen zu unterschreiben.Für den Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] sind die jeweiligen Gewerbeaufsichtsämter zuständigZur Förderung der Arbeitssicherheit und damit zur Verminderung des Unfallrisikos gibt es für jeden Berufszweig verbindliche Unfallverhütung Vorschriften [[Unfallverhütungsvorschrift]]en [ UVV ].
Sie werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften erlassen.
Die Berufsgenossenschaft Metall ist z.B. für Kfz-Reparaturenbetriebe verantwortlich.
Die Unfallhütungsvorschriften müssen in jedem Betrieb gut erkennbar sein und leicht zugänglich ausgelegt oder aufgehängt sein.
Rettungszeichen sind rechteckige Grüne grüne Schilder. Weiße Pfeile und Gegenstände weißen auf die stellen hin, an denen sich ein Rettungsmittel befindet.Oder der Pfeil gibt die richtig des Fluchtwegen Fluchtweges oder dessen Rettungsmittel an.