Man unterscheidet zwei wesentliche Punkte bei der Sicherheit im Kraftfahrzeug, da gibt es einmal die "'''Aktiveaktive'''" und einmal die "'''passive'''" Sicherheit!
Die '''Aktiveaktive''' Sicherheit soll helfen , Unfälle im Voraus zu verhindern, dazu zählt zum Beispiel das [[ABS]], [[EDS]], die Fahrwerkspräzison Fahrwerkspräzision und im Allgemeinen die Scheiben, da die ja auch den Fahrer vor Wind - und Wetter einflüssen Wettereinflüssen schützen.
Die "'''Passivepassive'''" Sicherheit soll Unfallfolgen auf das geringst mögliche Maß reduzieren, hierzu zählen unter anderem die Sitze, die Airbags, GurtsstrafferGurtstraffer, Knautschzone, Karosserie, Dreipunktgurte und die KopfstützeKopfstützen.
'''Pflichten und Verantwortung beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen:'''
Es gibt viele Vorschriften == Pflichten und eine Menge Richtlinien, dazu zählt zum Beispiel das man einen extra Airbagschein machen muss um am Fahrzeug den Airbag zu demontieren oder einen Gurtstraffer zu ersetzen!Airbags dürfen nur in gewerblich genutzten Räumen oder in einem Lagerraum aufbewahrt werden, da tritt dann die Sprengstoffrichtlinie 42 in Kraft! In einem Arbeitsraum darf man maximal 10 kg und in einem Lagerraum maximal 100 kg lagern. Sollte man mal einen Airbag ausbauen und ihn nicht gleich wieder einbauen, weil man eventuell noch Teile holen muss, dann muss der Airbag im Kofferraum des Fahrzeugs eingeschlossen werden, so dass keine dritte Person drauf zu greifen kann, man darf einen Airbag nie unbeaufsichtigt liegen lassen.Verantwortung beim Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen ==
Die Verpackungen sehen meist aus wie normale KartonsEs gibt viele Vorschriften und eine Menge Richtlinien, aber die sind geprüft wurden und meistens mit einem Kunststoffeinsatz versehendazu zählt zum Beispiel, so dass der man einen extra "'''Airbagschein'''" machen muss, um am Fahrzeug den Airbag eigentlich nicht da drin explodieren kann! Diese Kartons müssen mit dem Gefahrzettel der Klasse 1.4S gekennzeichnet werden und in diesem Karton dürfen dann auch keine Gefahrgüter andere Klassen mit verschickt werden. Nicht gezündete Airbageinheiten sind an das Vertriebszentrum zurück zu schicken und [http://www.bs-wiki.de/mediawiki/images/Airbag.wmv nicht hinten auf dem Hof demontieren oder einen Gurtstraffer zu sprengen], denn das ist viel zu gefährlich, weil der Airbag unkontrolliert durch die Gegend fliegen kann, gezündete Airbageinheiten dürfen über den normalen Gewerbemüll entsorgt werden, da sie keine Gefahr mehr darstellen, weil die Sprengeinheit ja schon gezündet istersetzen!
=== Entsorgung ===Eine Entschärfung vor Ort darf nur im Rahmen einer nach § 7 SprengG erlaubten Tätigkeit oder durch Personen erfolgen, die erfolgreich die Fachkunde „Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke“ (Airbagschein) nachgewiesen haben und über einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG verfügen. Hierbei ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten. * Vorzugsweise ist der Airbag im eingebauten Zustand im geschlossenen Fahrzeug zu zünden.* Das Vernichten im eigenen Betrieb durch Zünden außerhalb des Fahrzeuges ist aufgrund der Gefährdung durch unkontrolliert umherfliegender Teile nur auf geeigneten, freien Plätzen durchzuführen. [http://www.bs-wiki.de/mediawiki/images/Airbag.wmv Video] Gezündete Airbageinheiten können gemäß Vorgaben des Herstellers über den normalen Gewerbemüll entsorgt werden, da sie keine Gefahr mehr darstellen, weil die Sprengeinheit ja schon gezündet ist! Ein Airbag darf nur an NORA- Kunden verkauft werden und dann muss auch ein Regestrieblatt Registrierblatt ausgefüllt werden, es darf auf keinen Fall an Privatpersonen heraus gegeben werden, auch wenn der Kunde sich in der Werkstatt ein Sportlenkrad einbauen lässt , darf ihm das Originalteil, sprich der Airbag nicht raus gegeben rausgegeben werden. Man muss dann den Airbag ausbauen und dann darf dem Kunden das Lenkrad ausgehändigt werden. === Aufbewahrung ===Airbags dürfen nur in gewerblich genutzten Räumen oder in einem Lagerraum aufbewahrt werden, in diesem Fall tritt die Sprengstoffrichtlinie 240 in Kraft! In einem Arbeitsraum darf man maximal 10 kg und in einem Lagerraum maximal 100 kg lagern. === Transport ===Sollte man mal einen Airbag ausbauen und ihn nicht gleich wieder einbauen, weil man eventuell noch Teile holen muss, dann muss der Airbag im Kofferraum des Fahrzeugs eingeschlossen werden, so dass keine dritte Person drauf zugreifen kann, man darf einen Airbag nie unbeaufsichtigt liegen lassen. Nicht gezündete Airbageinheiten sind an das Vertriebszentrum zurück zu schicken. Die Verpackungen sehen meist aus wie normale Kartons, aber die sind geprüft wurden und meistens mit einem Kunststoffeinsatz versehen, so dass der Airbag eigentlich nicht da drin explodieren kann! Diese Kartons müssen mit dem Gefahrzettel der Klasse 1.4S gekennzeichnet werden und in diesem Karton dürfen dann auch keine Gefahrgüter andere Klassen mit verschickt werden.