Das Betriebsverfassungsgesetz regelt u. a. Fragen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Wichtig in diesem Zusammenhang sind insbesondere die §§60-64, 67 und 70 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt u. a. Fragen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Wichtig in diesem Zusammenhang sind insbesondere die §§60-64, 67 und 70 des Betriebsverfassungsgesetzes.