Stoffe gelten als umweltgefährlich - '''N''', wenn sie geeignet sind, die Beschaffenheit des Naturhaushalts von [[Wasser]], Boden oder [[Luft]], [[Klima]], Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch Gefahren für die Umwelt herbeigeführt werden können.
* Schutzmassnahmen: Fachgerechte [[Entsorgung]], Einschalten von Spezialisten