Weil beim Erreichen des Flammpunktes das "erste Aufflammen" einer brennbaren Flüssigkeit möglich ist, bedient sich auch die "Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) des Flammpunkts als Merkmal für die Gefahr. Er gibt nämlich Auskunft, ob wir es mit einem mehr oder weniger gefährlichen Produkt zu tun haben.
Nach der == Veraltet : VbF gab es 2 verschiedene -Gefahrklassen:==
*Gefahrklasse A (nicht wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten):
**Bei 15°C wasserlösliche brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C (z. B. [[Ethanol]])
== Aktuell: Einstufungskriterien für entzündbare Flüssigkeiten gemäß [[GHS]] ==
Gefahrenkategorie 1-3: Je niedriger der Flamm- bzw. Siedepunkt einer entzündbaren Flüssigkeit, desto gefährlicher der Umgang bzw. desto ''niedriger'' die Gefahrenkategorie.
* Kategorie 1: Flammpunkt < 23<sup>o</sup>C und Siedebeginn ≤ 35<sup>o</sup>C
* Kategorie 2: Flammpunkt < 23<sup>o</sup>C und Siedebeginn > 35<sup>o</sup>C
* Kategorie 3: Flammpunkt ≥ 23<sup>o</sup>C und ≤ 60<sup>o</sup>C
Flammpunkt unter 21°C Flüssigkeiten oder deren brennbaren flüssige Bestandteile, die sich bei 15°C in Wasser in beliebigem Verhältnis lösen. Wichtig zu wissen: die Zündtemperatur, bei derSelbstentzündung erfolgt. Nachstehend einige Kennzahlen:
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<td align=center>220</td>
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[[Kategorie:Chemie]]
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
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