Das Kürzel MAK steht für die '''''M'''aximale '''A'''rbeitsplatz-'''K'''onzentration'', d.h. die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist.
2005 wurde mit der Neufassung der [[Gefahrstoffverordnung]] die MAK durch den '''Arbeitsplatzgrenzwert''' ('''AGW''') ersetzt, d.h. den „Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration einesStoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit imAllgemeinen nicht zu erwarten sind."
'''Beispiel''': Der Arbeitsplatzgrenzwert für die Kraftstoffkomponente [[Benzol]] beträgt
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/* AGW und MAK */
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