Laut Atomgesetz sind Abtransporte abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken zu Wiederaufbereitungsanlagen seit dem 1.Juli 2005 nicht mehr zulässig. Seit diesem Zeitpunkte ist also als Entsorgungsweg für abgebrannte Brennelemente in der BRD ausschließlich die direkte Endlagerung ohne Wiederaufbereitung möglich.
--[[Benutzer:Krischi|Krischi]] 08:28, 14. Jan 2008 (CET)