beinhaltet [[Räder]], [[Radaufhängung]], [[Federung]], [[Stoßdämpfer]], [[Lenkung ]] sowie die Betriebsbremse. Die Betätigungseinrichtung von Bremse und Lenkung gehören, genau wie Motor, Getriebe und Antriebsstrang nicht zum Fahrwerk. Das Fahrwerk gehört nicht mehr zum Fahrgestell, sobald ein PKW mit selbstragender Karosserie ausgestattet ist. Es wird in dem Fall von einer eigenständigen Baugruppe gesprochen.