#wenn die Art der Arbeit oder das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit oder der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung des Jugendlichen nicht befürchten lassen und
#wenn eine nicht länger als vor drei Monaten ausgestellte ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, nach der gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung nicht bestehen.
 == Dritter Titel: Sonstige Pflichten des Arbeitgebers==
=== § 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit ===
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Diskussion:Jugendarbeitsschutzgesetz

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/* § 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen */
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