* R 600 a Isobutan C4H10
* R 170 Ethan C2H6
* R 744 Kohlendioxid [[Kohlenstoffdioxid|Kohlenstoffdioxid, CO<sub>2</sub>]]* R 718 [[Wasser|Wasser H2O, H<sub>2</sub>O]]
Natürliche Kältemittel sind für Neuanlagen, Erweiterungen und Umbauten anzustreben. Für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln ist keine Bewilligung erforderlich und es besteht keine Meldepflicht. Für Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel ist ein Wartungsheft zu führen.
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