Nach den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes [ ArbSchG ] und der Betriebssicherheitsverordnung [ BetrSichV ] ist der Arbeitsgeber verpflichtet die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
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Arbeitsschutz

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/* Arbeitsschutz und Unfallverhütung */
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