Gesetzgebung:
Die Gesetzgebung zur Begrenzung der Abgasemissionenvon Kraftfahrzeugen schreibt für die Abgaskomponenten HC,CO,NOx und RM der Automobilindustrie Grenzwerte vor.
Dabei wird auf dem Rollenprüfstand ein festgelegter Fahrzyklus gefahren und die Abgaskomponentenmengen angegebengemessen.  Die europäischen Normen schreiben der Automobilindustrie die Grenzwerte für die Typprüfung von neuen Fahrzeugmodellen vor.Bis heute gibt es die Eu1,Eu2,Eu3,Eu4,Eu5 Norm. 
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