Die Definition aus dem Buch „Konstruieren, Gestalten, Entwerfen“ lautet: <u>„Die Funktionsstruktur eines technischen Produktes ist die Verknüpfung ihrer Teilfunktionen für den Hauptumsatz und die Nebenumsätze, die zur Erfüllung der Gesamtfunktion erforderlich sind und ihre Darstellung als Blockschaltbild.“</u>
[[Bild:Allgemeine_und_konstruktive_Grundlagen_Bild1-6.PNG|Bild 1-6Aufteilen in Teilfunktionen|thumb|200px|left]]