:(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
====Artikel 22 [Hauptstadt und Bundesflagge]====
:(1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
:(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Änderungen – BS-Wiki: Wissen teilen

Änderungen

30.152
Bearbeitungen