==*Landstraßenlicht==
Ausserorts ist das Abblendlicht nahezu unverändert, denn es entspricht im Groben und Ganzen dem, wie es heute noch in unserem Straßenbild zu sehen ist. Es hat eine asymetrische Ausleuchtung, was in diesem Fall einen links begrenzten Lichtkegel bedeutet, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Auf der rechten Seite ist die Reichtweite des Landstraßenlichts (Bild 3) weitgehend unbegrenzt, ein guter Scheinwerfer schafft am rechten Fahrbahnrand ca. 150 Meter. 
[[Bild:Landstraßenlicht1.jpg]]
Bild 3- Landstraßenlicht
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