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Diskussion:Teclu-Brenner

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Kartuschenbrenner Festinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen. Kartuschenbrenner mit einem Rauminhalt der Druckgaskartusche von nicht mehr als ein Liter dürfen in Räumen unter Erdgleiche benutzt werden, wenn sie nach Gebrauch in Räumen über Erdgleiche aufbewahrt werden. Werden Kartuschenbrenner in Schränken aufbewahrt, müssen diese Öffnungen in Bodennähe haben. Bei Kartuschenbrennern darf nur der Lehrer oder der technische Assistent die Druckgaskartuschen auswechseln. Es dürfen nur Kartuschenbrenner betrieben werden, bei denen ein unbeabsichtigtes Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist. Schüler dürfen im Unterricht nur mit maximal 8 Kartuschenbrennern in Einwegbehältern (Ventilkartuschen) arbeiten, bei denen ein Entnahmeventil eingesetzt ist. Einwegbehälter, die angestochen werden müssen und bei denen nach Entfernen des Entnahmeventils ungehindert Gas ausströmen kann, dürfen ihnen nicht ausgehändigt werden.

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