Zuletzt geändert am 19. Februar 2007 um 11:55

Fahrwerk

Fahrwerk


Straßenfahrzeuge

Zum Fahrwerk gehören Räder, Radaufhängung, Federung, Stoßdämpfer, Lenkung sowie die Betriebsbremse. Die Betätigungseinrichtung von Bremse und Lenkung gehören, genau wie Motor, Getriebe und Antriebsstrang nicht zum Fahrwerk. Bei PKW mit selbsttragender Karosserie ist das Fahrwerk nicht mehr Teil des Fahrgestells, sondern wird als eigenständige Baugruppe betrachtet.