{{!}}'''''Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw Neue Bußgelder gegen Hauptunfallsachen ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzuden 01. Februar´2009
'''<u><span style="color: fuchsia">innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)</span></u>'''
bis 10 km/h 15,<div style="text- EUR align: center;">11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 26-=== Das zu schnelle Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften (es gilt auch für 30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte Zonen !) ===31-40 km</h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot div>
'''<u><span style="color: fuchsia">außerhalb Wer innerhalb geschlossener Ortschaften (z.BOrtschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 680 EUR, 4 punkte und 3 Monate Fahrverbot rechnen. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)</span></u>'''
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
<div style="text-align: center;">
=== Das zu schnelle Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen) ===
</div>
AchtungWer außerhalb gescchlossener Ortschaft zu schnell fährt muss mit einer Strafe bis zu 600 EU, ein 4 Punkten und 3 Monate Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 rechnen.Es gibt bis 10 km/h festgestellt wurden !Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits 10,-Eintrag in Flensburg möglich. EUR ,
Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
 '''<u><span div style="colortext-align: fuchsiacenter;">=== Abstandhalten :===</span></udiv>'''
 Nichteinhalten des Abstandes Wer den Abstand zu einem vorausfahrenden FahrzeugHier bequem über Formular ausrechnen nicht einhält, bei einer Geschwindigkeit bis von 80 km/h zahlt 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, und bei Sachbeschädigung 35,- EUR  bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes Fahrzeuges oder anderen Gegenständen zahlt 35,- EUR .
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 585 kh/10 des halben Tachowertes h zahlt man 75,- EUR, 1 Punkt , weniger als 490 km/10 des halben Tachowertes h 100,- EUR, und 2 Punkte weniger als 395 km/10 des halben Tachowertes h 160,- EUR, und 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 2130 km/10 des halben Tachowertes h 240,- EUR, EURund 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 160 km/h + 3 Monate Fahrverbot)  bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, und 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 4 Punkte, + 3 Monate Fahrverbot   '''<u><span style="color: fuchsia">Überholen:</span></u>'''
<div style="text-align: center;">
=== Überholen: ===
</div>
Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt
Mit Wenn der Fahrer nicht wesentlich höherer in einer schnelleren Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung Überholende fährt zahlt man 30,- EUR Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR  Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder und bei unklarer Verkehrslage 50,- EUR, 3 Punkte und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot     '''<u><span style="color: fuchsia">Halten und Parken:</span></u>'''   Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten  Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 1535,- EUR  Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR  Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als eine Stunde 25Wer beim überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehält zahlt 30,- EUR, und bei Behinderung Sachbeschädigung 35,- EUR. Wer nach dem überholen beim Einordnen eines Überholten Fahrzeuges behindert zahlt 20,- EUR
Behinderung Wer außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt muss mit einer Geldstrafe in höhe von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40 50,- EUR, 1 Punkt rechnen und bekommt 3 Punkte.
Unberechtigt auf SchwerbehindertenWer das "Überholverbot"-Parkplatz geparkt Verkehrszeichen missachtet, Fahrstreifenbegrenzung überquert/überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt muss eine Geldstrafe in höhe von 75,- EUR zahlen und bekommt 4 Punkte.Wenn 35Gefährdung oder Sachbeschädigung vorhanden ist werden es 125,- EUR , 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR
... länger als 15 Minuten 30,<div style="text- EURalign: center;">=== Wechsellichtzeichen, bei Behinderung 35,- EUR Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.): ===</div>
Vorrang Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht beachtet 10befolgt, innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, zahlt 90,- EUR und 3 Punkte,mit Gefährdung 200,- EUR , 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot undmit Sachbeschädigung 240,- EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten zahlt 70,- EUR und bekommt 3 Punkte,  Einrichtungen zur Überwachung wer den Fahrzeugverkehr der Parkzeit: An einer abgelaufenen Parkuhrfreigegebenen Verkehrsrichtungen, ohne vorgeschriebene Parkscheibeausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt gefährdet 5,- EUR bis 30 Minuten 5,- EUR bis zu einer Stunde 10,- EUR bis zu zwei Stunden 15,- EUR bis zu drei Stunden 20,- EUR länger als drei Stunden 2560,- EUR 3 Punkte und den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
 
 
'''<u><span style="color: fuchsia">Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):</span></u>'''
 
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
 
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
 
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
 
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
 
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
 
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
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Bußgelder

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