'''Emissionen''' im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (s. Link) sind die
von einer Anlage (z. B.: Autobahn) ausgehenden '''[[Luftverunreinigungen]]''',
[[Lärm|Geräusche]], Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.
Umgangssprachlich werden die Begriffe [[Immissionen]] und [[Emissionen]] häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:
* Kraftfahrzeuge geben [[Emissionen]] wie [[Kohlendioxid]], [[Feinstaub]], [[Stickoxide]], [[Lärm]] usw. an die Umwelt ab