Abgas-Untersuchung (AU): Unterschied zwischen den Versionen

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Abgas-Untersuchung (AU)
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Die '''Abgasuntersuchung (AU)''' dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
 
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Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.  
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Ziel der AU ist es, die [[Schadstoffemission]] durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.
 
 
   
 
   
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an:
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Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:
*dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
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* dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
*der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.  
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* der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.  
 
   
 
   
Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.  
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Zur Abgasuntersuchung muß der [[Fahrzeugschein]], bei abgemeldeten Fahrzeugen der [[Fahrzeugbrief]] vorgelegt werden.  
  
Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:  
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Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:  
 
*die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
 
*die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
 
*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
 
*einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.
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*Taxen und Mietwagen:  12 Monate  
 
*Taxen und Mietwagen:  12 Monate  
 
   
 
   
Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.  
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.  
 
 
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
 
 
 
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Fragen:
 
  
Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
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Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
  
Was wird bei einer AU gemessen?
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== Fragen ==
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# Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
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# Was wird bei einer AU gemessen?
  
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
 
[[Kategorie:Fahrzeugtechnik]]
 
[[Kategorie:Lernfeld 8: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen]]
 
[[Kategorie:Lernfeld 8: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen]]

Version vom 26. März 2006, 01:44 Uhr

CompaMacs.JPG

Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu minimieren.

Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennst Du an:

  • dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes
  • der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist, gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.

Zur Abgasuntersuchung muß der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.

Zur Untersuchung muß sich das Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:

  • die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmeßstab)
  • einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.

Zeitabstand der Untersuchungen:

  • Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate
  • ungeregelter Katalysator 12 Monate
  • geregelter Katalysator 24 Monate *)
  • Taxen und Mietwagen: 12 Monate
  • Dieselmotor bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht 24 Monate, bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich
    über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
  • Taxen und Mietwagen: 12 Monate

Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhält man ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen des Kraftfahrzeuges.

Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzulegen ist.

Fragen

  1. Wie unterscheiden sich Diesel- und Benzinabgasuntersuchung?
  2. Was wird bei einer AU gemessen?